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Untern einem Bedienfehler versteht man in der Cyber-Versicherung die unsachgemäße Bedienung von Hard- und Software durch fahrlässiges, auch grob fahrlässiges, Handeln oder Unterlassen von Mitarbeitern.

Sollte dieser Bedienfehler die Veränderung, Beschädigung, Löschung, Verschlüsselung oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben, so ist der daraus entstehende Schaden in der Cyber-Versicherung versichert. Der versicherte Personenkreis beinhaltet neben den Angestellten auch vom Unternehmen beauftragte freie Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung.

Ein klassisches Beispiel für einen Bedienfehler ist das versehentlich Löschen einer Datei oder großen Menge von Kundendaten. Auch das unbeabsichtige Mitwirken eines Angestellten bei der Aktivierung oder dem Herunterladen von Schadsoftware kann unter den Tatbestand der Fehlbedienung fallen.

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