Schadenbeispiel aus der Cyberversicherung
Durch die Fehlbedienung eines Beschäftigten des Bestellsystems eines Einzelhandelsunternehmens wurden falsche Produkte geordert. Güter des täglichen Bedarfs werden jedoch vergessen zu ordern.
Die falsch bestellten Produkte bewirken unnötige Kosten für die Lagerung und aufgrund der fehlenden Waren kommt es zu Umsatzverlusten. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 40.000 Euro und setzt sich aus Kosten für die Beschäftigung von Angestellten für die Inventur, zusätzlichen Kosten für die Lagerung und Umsatzeinbußen zusammen.
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