Bereits seit vielen Jahren gibt es Cyber-Attacken nach dem sogenannten “Fake-President”-Verfahren. Hier werden Mitarbeiter (z.B. aus der Buchhaltung) von Betrügern kontaktiert, um diese zu veranlassen schnell große Geldbeträge zu überweisen.

Kritische Sicherheitslücke
Schadenbeispiel aus der Cyberversicherung
Bei einem Routinevorgang findet eine TK-Firma eine kritische Sicherheitslücke im Abrechnungs- und Lastschriftprozess. Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Meldung außerdem die verpflichtende Information der Kunden gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Dieser Schaden belief sich auf rund 1,3 Mio. Euro und setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen: Unkosten für die Benachrichtigung der Kunden, Ermittlungskosten und Nachforschungskosten, Umsatzeinbußen durch einen Anstieg von Kundenkündigungen.

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Was ist ein Bedienfehler in der Cyber-Versicherung?
Ein Bedienfehler kann die Veränderung, Beschädigung, Löschung, Verschlüsselung oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben Der daraus entstehende Schaden ist im Rahmen der Cyber-Versicherung versichert. Der versicherte Personenkreis beinhaltet neben den Angestellten auch vom Unternehmen beauftragte freie Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung.