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Kritische Sicherheitslücke

Kritische Sicherheitslücke

Schadenbeispiel aus der Cyberversicherung

Bei einem Routinevorgang findet eine TK-Firma eine kritische Sicherheitslücke im Abrechnungs- und Lastschriftprozess. Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Meldung außerdem die verpflichtende Information der Kunden gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Dieser Schaden belief sich auf rund 1,3 Mio. Euro und setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen: Unkosten für die Benachrichtigung der Kunden, Ermittlungskosten und Nachforschungskosten, Umsatzeinbußen durch einen Anstieg von Kundenkündigungen.

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Was ist ein Bedienfehler in der Cyber-Versicherung?

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Ein Bedienfehler kann die Veränderung, Beschädigung, Löschung, Verschlüsselung oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben Der daraus entstehende Schaden ist im Rahmen der Cyber-Versicherung versichert. Der versicherte Personenkreis beinhaltet neben den Angestellten auch vom Unternehmen beauftragte freie Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung.

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Schaden durch Fehlbedienung

Schaden durch Fehlbedienung

Schadenbeispiel aus der Cyberversicherung

Durch die Fehlbedienung eines Beschäftigten des Bestellsystems eines Einzelhandelsunternehmens wurden falsche Produkte geordert. Güter des täglichen Bedarfs werden jedoch vergessen zu ordern.

Die falsch bestellten Produkte bewirken unnötige Kosten für die Lagerung und aufgrund der fehlenden Waren kommt es zu Umsatzverlusten. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 40.000 Euro und setzt sich aus Kosten für die Beschäftigung von Angestellten für die Inventur, zusätzlichen Kosten für die Lagerung und Umsatzeinbußen zusammen.

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