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Diebstahl von Firmenvermögen

Diebstahl von Firmenvermögen

Schadenbeispiele zum Diebstahl von Firmenvermögen

Ein Mitarbeiter in der Fibu öffnet irrtümlich einen E-Mail-Anhang, der ein Schadprogramm beinhaltet. Mit diesem gelingt es Cyberdieben die Bankzugangsdaten zu ergattern und 150.000 € von den Firmenkonten ins Ausland zu überweisen.

Mitarbeiter greift in die Kasse

Ein Angestellter kommt mittels eines in das Computersystem des Betriebes eingespielten Trojaners die Zugangsberechtigung für diverse Unternehmenskonten. Über einen langen Zeitraum überweist er sich kleinere Beträge auf sein Privatkonto. Innerhalb mehrerer Monate entsteht somit ein Schaden von über 20.000 €

cyberdiebstahl

Cyberdiebstahl durch Virus

Kriminiellen gelingt es mit Hilfe eines Virus in das IT-System eines Unternehmens einzudringen. Vom E-Mail Account des Geschäftsführers schicken sie eine E-Mail an sein Büro mit der Bitte um eine Überweisung auf ein Konto. Die Buchhalterin überweist den Betrag auf das Hacker-Konto.

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Hacker erbeuten Kreditkartendaten

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Hacker verschaffen sich mittels eines Schadprogrammes illegal Zugang zum EDV basiertem Abrechnungssystem für Kreditkarten eines Hotels. Dabei werden über 20.000 Kreditkartendaten von Kunden entwendet und unrechtmäßig eingesetzt. Dem Hotel entstand dadurch ein sehr hoher finanzieller Schaden.

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Kritische Sicherheitslücke

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Bei einem Routinevorgang findet eine TK-Firma eine kritische Sicherheitslücke im Abrechnungs- und Lastschriftprozess. Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Meldung und die verpflichtende Information der Kunden gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

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Schaden durch Fehlbedienung

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Schäden durch Fehlbedienung: Durch die Fehlbedienung werden falschen Produkte geordert. Die falsch bestellten Güter bewirken unnötige Lagerkosten und aufgrund der fehlenden Produkte kommt es zu Umsatzverlusten. Die Schadenssumme setzt sich aus Kosten für die Beschäftigung von Personal für die Bestandsaufnahme, zusätzlichen Lagerkosten und Umsatzverlusten zusammen.

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Was ist ein Bedienfehler in der Cyber-Versicherung?

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Untern einem Bedienfehler versteht man in der Cyber-Versicherung die unsachgemäße Bedienung von Hard- und Software durch fahrlässiges, auch grob fahrlässiges, Handeln oder Unterlassen von Mitarbeitern.

Sollte dieser Bedienfehler die Veränderung, Beschädigung, Löschung, Verschlüsselung oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben, so ist der daraus entstehende Schaden in der Cyber-Versicherung versichert. Der versicherte Personenkreis beinhaltet neben den Angestellten auch vom Unternehmen beauftragte freie Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung.

Ein klassisches Beispiel für einen Bedienfehler ist das versehentlich Löschen einer Datei oder großen Menge von Kundendaten. Auch das unbeabsichtige Mitwirken eines Angestellten bei der Aktivierung oder dem Herunterladen von Schadsoftware kann unter den Tatbestand der Fehlbedienung fallen.

bedienfehler-cyberversicherung

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